Pfarrauflösung?

Author: Ing. Gerd Grün
Genehmigt: Mag. Tadeusz Cichon

Fragen

Wie wurde die Kirchenschenkung angekündigt?
Was steht im Schreiben des Erzbischofs?
Wurde die Pfarre von Herrn Kardinal Schönborn besucht?
Wem gehören Kirche und Pfarrhof?
Warum wurde am 27.11.2010 demonstriert?
Pfarrzusammenlegung?
Renovierung-Instandhaltung
Ökumene
Katholiken polnischer Muttersprache
Pfarraufhebung per Dekret ZI.K34/11
Der Rekurs

Antworten

1. Wie wurde die Kirchenschenkung angekündigt?

Ohne mit den Katholiken der Pfarre vorher Gespräche zu führen, wurde am 9.10.2010 in einem Schreiben, verlesen von Herrn Bischofsvikar K. Rühringer, der Entschluss des Herrn Kardinals Christoph Schönborn, die Pfarrkirche an die serbisch-orthodoxe Gemeinschaft zu übergeben, mitgeteilt.

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2. Was steht im Schreiben des Erzbischofs?

Nachstehendes Schreiben ist weder offiziell an die Pfarre adressiert noch unterzeichnet.

Wien, am 8. Oktober 2010
1003833-fm
 
Liebe Schwestern und Brüder in der Pfarre Neulerchenfeld!
 
Als Erzbischof von Wien möchte ich mich mit dem Gruß "Fürchtet euch nicht!" an Euch wenden. Diesen Gruß hören wir mehrfach in der Bibel und er kündigt immer eine große Umbruchsituation an. Doch gleichzeitig vermittelt dieser Gruß die bleibende Treue Gottes zu uns, egal in welcher Situation wir uns befinden.
 
In Wien ist vieles im Umbruch und wir müssen uns als katholische Christen darauf einstellen. Allein die demografische Entwicklung führt dazu, dass wir immer weniger werden. Unsere Kirchen sind an Anzahl und Größe unter anderen Verhältnissen gebaut worden. In Eurer Gemeinde führen zudem der Wegzug von katholischen Christen und die Zusammenlegungen von alten Wohnungen zu einem erheblichen Rückgang der Katholikenzahl.
Andererseits wachsen die Zahlen in den orthodoxen Geschwisterkirchen.
Sie wissen oft nicht, wo und wie sie ihre Gottesdienste feiern sollen.

Nach langen Gesprächen, Überlegungen und Gebeten habe ich mir die Entscheidung nicht Ieicht gemacht. Aber ich werde im Laufe dieses Arbeitsjahres die Pfarre Neulerchenfeld kirchenrechtlich auflösen und die Kirche mit dem Pfarrhof an die serbisch-orthodoxe Kirche übergeben.
Es gibt geschätzte 150.000 serbisch-orthodoxe Christen in Wien und Umgebung und sie verfügen nur über drei Gottesdienststätten, während wir für ca. 750.000 Katholiken 172 Pfarren in Wien haben.
Wir sind aufgerufen, unseren christlichen Geschwisterkirchen zur Seite zu stehen. Andere Kirchen werden noch folgen.
 
Es ist für viele von Ihnen sicherlich ein Schock, aber auch in diesem Augenblick gilt die Zusage des Herrn: "Fürchtet euch nicht"
 
Ich weiß, dass diese Entscheidung Trauer und Schmerz hervorrufen wird.
Ich verstehe es, wenn viele von Euch enttäuscht sind - von mir, von den verantwortlichen der Erzdiözese.
Aber die Not der anderen Christen kann uns nicht egal sein.

Ich möchte, dass Ihr gemeinsam mit der Pfarre Maria Namen zukünftig eine neue Pfarre werdet, wie Ihr es ja bis zum Jahr 1939 auch schon ward.
Durch den Rückgang der Katholiken sind beide Pfarren finanziell in schwierige Situationen gelangt; gemeinsam geht es sich aus.
Ich habe das Vikariat Wien-Stadt unter der Leitung von Bischofsvikar Prälat Karl Rühringer beauftragt, die Details der Zusammenlegung der Pfarren zu begleiten. Das Pfarrzentrum in der Grundsteinngasse wird sicherlich einen Kristallisationspunkt Eures gemeinschaftlichen Lebens bilden.
Macht es zu einer Stätte des Gebets und der Begegnung.
 
Sie alle bitte ich, sich nach einer Zeit der Trauer und des Loslassens nicht verhärmt und enttäuscht zurückzuziehen, sondern aktiv an der neuen Soziallgestalt der neuen Pfarre mitzuwirken. Sobald es meine Zeit erlaubt, werde ich Euch in Neulerchenfeld besuchen.

In christlicher Verbundenheit wünsche ich Euch einen segensreichen Weg in die Zukunft, den wir mit dem Gruß "Fürchtet euch nicht!" im Vertrauen auf den Herrn gehen können.

Kommentare:

Vor wem sollten wir uns fürchten, außer vor Kardinal Schönborns Äußerungen?
Jetzt wissen wir es genau. Der Katholikenrückgang entsteht durch  Wohnungszusammenlegungen, wie im Schreiben erwähnt.
Mit wem wurden lange Gespräche geführt? Mit uns jedenfalls nicht.
Die Anzahl der Serben liegt nach offiziellen Statistiken bei etwa 75.000, wobei nicht gesagt werden kann, dass jeder Serbe auch getauft ist. Außerdem gibt es keinen verpflichtenden Gottesdienstbesuch.
Die Sachverhaltsdarstellung  wie viele Kirchen div. Konfessionen haben, kann doch keine Begründung sein, eine gutbesuchte katholische Pfarre aufzulösen.
Die Pfarre Neulerchenfeld feiert Ihr 250-jähriges Jubiläum. Die Pfarre Maria Namen war für ca. 5 Jahre ein Ableger Neulerchenfelds und wurde 1939 selbstständig. Dass wir auch in Wien, wie weltweit üblich, Kirchen unserer Wahl besuchen können, ist uns bekannt.
Die Pfarre Maria Namen ist für die meisten von uns keine Alternative. Für unsere älteren Kirchenbesucher ist sie auch zu weit entfernt.

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3. Wurde die Pfarre von Herrn Kardinal Schönborn besucht?

Ja, die Pfarre wurde am 6. Nov. 2010, nach unseren heftigen Urgenzen besucht.
Die meisten unserer Fragen blieben unbeantwortet,  wie auch die Kernfrage: " warum die Pfarre Neulerchenfeld“
 
Unsere Pfarre ist gut besucht (500-800Gottesdienstbezucher an Sonntagen)
Die Bausubstanz der Kirche und des Pfarrhofes ist intakt.
Renovierungen und Verbesserungen werden laufend durchgeführt und von den Pfarrangehörigen materiell unterstützt. (siehe Renovierung-Instandhaltung)
 
Diese Kernfrage wurde bis dato nicht beantwortet, sondern mit der bekannten Situationsdarstellung über die Anzahl  der Katholiken mit den vielen Kirchen und den 150.000 serbisch-orthodoxen mit nur 3 Kirchen zu begründen versucht.
Dies begründet nicht, warum man eine gut besuchte Kirche verschenkt, anstatt einer, die nicht mehr benutzt wird.

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4. Wem gehören Kirche und Pfarrhof?

Kirche und Pfarrhof sind Eigentum der Pfarre Neulerchenfeld
(siehe Grundbuch 01403 Neulerchenfeld)
 
Die Röm. Kath. Kirche und ihre Unterorganisationen (zB. die Pfarre Neulerchenfeld) genießen in Österreich die rechtliche Stellung einer sogenannten "Körperschaft Öffentlichen Rechts". Juristische Personen sind handlungsfähig wie eine natürliche Person (ein Staatsbürger), wenn sie von einer bevollmächtigten natürlichen Person (z.B. Vorsitzender des Pfarrgemeinderates, bzw. der Bischof für die Diözese) vertreten werden. Auf diese Weise kann die Körperschaft Öffentlichen Rechts rechtliche Handlungen setzen, die dann im Bürgerlichen Recht anerkannt werden, so zum Beispiel Kaufverträge abschließen, sich ins Grundbuch eintragen lassen, etc.
Wenn die übergeordnete Kirchliche Rechtsperson (Diözese, Papst) untergeordneten Rechtspersonen ihren rechtlichen Status als juristische Person entzieht, sie also als Körperschaft Öffentlichen Rechts aufhebt, wird das vom Bürgerlichen Recht anerkannt!
 
Wenn also der Erzbischof der Wiener Diözese die Pfarre Neulerchenfeld aufhebt, ist sie keine Körperschaft Öffentlichen Rechts mehr, eventuelle Rechtshandlungen des Pfarrgemeinderats haben keine bürgerlichen Rechtswirkungen mehr und die EDW kann über das Vermögen der Pfarre verfügen.
 
Nach can.391§1 des Kirchenrechtes vereinigt der Diözesanbischof in seiner Person "gesetzgebende Gewalt, exekutive Gewalt und richterliche Gewalt", eine Kompetenzfülle, die es ihm z.B. erlaubt in einer Person sowohl Kläger und  zugleich Richter zu sein.
Somit kann der Diözesanbischof nach eigenem Ermessen schalten und walten, allerdings im Rahmen des Kirchenrechtes.

Die Auflösung einer Pfarre muss per Dekret mitteilen werden.

Soweit es Neulerchenfeld betrifft, gibt es, außer der bereits bekannten Ankündigung der Schenkungsabsicht, nichts Schriftliches in dieser Hinsicht.

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5. Warum wurde am 27.11.2010 demonstriert?

Alle unsere Anstrengungen eine Klärung in Sachen Kirchenauflösung zu erreichen, wurden von der EDW ignoriert ebenso wie die mehr als 1000 Unterstützungserklärungen. Außerdem wurde über die Nachrichtenkanäle der EDW gezielt unsachliche Informationen über Neulerchenfeld verbreitet, die von der freien österreichischen Presse meist kritiklos übernommen wurden.
Es war deshalb dringend notwendig an die Öffentlichkeit zu treten - und falls nötig werden wir es wieder tun.

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6. Pfarrzusammenlegung?

Im Schreiben von Herrn Kardinal Schönborn wird ganz eindeutig erklärt, die Pfarre Neulerchenfeld kirchenrechtlich aufzulösen, was im Prinzip einer Enteignung  der Pfarrgemeinde gleichkommt. Erst auf diese Weise kommt  die EDW in den Besitz des Pfarreigentums und  kann es verschenken bzw. verkaufen etc.

Weiters ist sein Schreiben wohl nur so zu interpretieren, dass anteilige Kirchenbeiträge sowie die Unterlagen der ehemaligen Pfarre Neulerchenfeld an die Pfarre Maria Namen übergeben werden.
Dies ist keine, wie wiederholt mitgeteilt, Vereinigung zweier Pfarren, sondern man teilt den Katholiken einer nicht mehr existierenden Pfarre mit, wohin sie sich wenden sollen.

Eine Pfarrvereinigung ist ein rechtlich vollkommen anderer Vorgang.

Der can.121 des Kirchlichen Gesetzbuches sagt folgendes aus:

Wenn Personen-oder Sachgesamtheiten, die mit öffentlicher juristischer Personenqualität ausgestattet sind, so zusammengelegt werden, dass sich eine einzige Gesamtheit mit Rechtspersönlichkeit bildet, dann gehen auf diese letztere juristische Person die Güter- oder Vermögensrechte bzw. Lasten der vorausgehenden Rechtsträger über, soweit nicht durch Geber- oder Stifterwillen insbesondere bezüglich der Güter oder Tragung der Lasten anderes bestimmt ist.

Selbstverständlich erfolgt ein solcher Übergang unbeschadet wohlerworbener Rechte."

Somit würde das Eigentum der Pfarre Neulerchenfeld auf die gemeinsame Pfarre Maria Namen übergehen und nicht auf die Erzdiözese Wien. Falls sodann die Pfarre Maria Namen bzw. der neue Pfarrgemeinderat mit der Schenkung nicht einverstanden wäre, beginn das ganze Spiel wieder von  vorne.

Deshalb ist die Auflösung der Pfarre Neulerchenfeld der einfachere Weg.

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7. Renovierung-Instandhaltung

Seit vielen Jahrzehnten tragen die Pfarrgemeindemitglieder tatkräftig zur Erhaltung der Kirche bei, sei es durch Spenden oder direkte Arbeitsleistung. Die Kirche sowie der Pfarrhof sind von der Bausubstanz her in guten Zustand, sodass in nächster Zeit keine besonderen Sanierungen anstehen.
Instandhaltungs- bzw. Sanierungsarbeiten der letzten 6 Jahre:

Pfarrhof:
Der kleine Pfarrsaal, die Küche(voll ausgestattet) sowie die Sanitäranlagen wurden von unseren polnischen Mitchristen um Gotteslohn renoviert.

Pfarrheim, Grundsteingasse 37:
Die gesamte Infrastruktur – Küche inkl. Geräten und Möbeln – Sanitäranlagen sowie der Korridor wurde in Eigenregie von unseren poln. Mitchristen durchgeführt und auch die Materialkosten wurden gänzlich von der Pfarre aufgebracht.

Kirche:
Die Sitzbänke wurden in Eigenregie erneuert. Sitzpolster wurden angeschafft (9.000 €)
Die Beichtstühle wurden renoviert
Eine Kirchenglockensteuerung wurde angeschafft
Die Lautsprecheranlage wurde erneuert
Reparaturen an der Orgel durchgeführt
Die Fenster und die Tür der Sakristei wurden in Eigenregie erneuert.
Die alten Messkelche wurden vergoldet, alte Kreuze und Statuen renoviert
Es wurden viele wertvolle Messgewänder und alle Ministrantengewänder angeschafft.

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8. Ökumene

Die ökumenischen Anstrengungen der katholischen Kirche sind positiv zu bewerten und wecken für das Ziel, der Einheit aller Christen große Erwartungen. Gerade in Wien, seit jeher Schmelztiegel zwischen Ost und West, treffen verschiedene christliche Konfessionen auf einander, die in manchen Fällen Unterstützung zur Entfaltung ihrer religiösen Tätigkeiten benötigen.

Dies allerdings kann und darf keinen Anlass zu Pfarrauflösungen und Verschenkung gut besuchter Kirchen sein.

Niemand wird gegen die Weitergabe von ungenutzen Kirchen etwas einzuwenden haben.

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Katholiken polnischer Muttersprache

Zu unserem Leidwesen müssen wir feststellen, dass die EDW die Öffentlichkeit über unsere Anliegen unrichtig informiert und dies auch im Hinblick auf unsere Mitchristen polnischer Muttersprache.

Es wird einfach behauptet, dass der Widerstand hauptsächlich von der poln. Gruppe ausgehe.
Die poln. Christen wären nur auf den  Seelsorger ausgerichtet und somit wäre es egal wo sie ihre Messen feiern würden.

Die Absicht dahinter ist klar.
Man möchte einerseits Zwietracht innerhalb der Polen Wiens säen, indem man sie als Aufwiegler darstellt, andererseits um die polnischen Katholiken auf diese Weise leicht auslagern zu können.

Wir in Neulerchenfeld haben jedenfalls kein Problem mit der Muttersprache unserer Pfarrmitglieder. Wir bieten neben deutschsprachige Messen einmal an Sonntagen oder zu bestimmten Anlässen, eine polnischsprachige Messe an.

Die poln. Christen haben in der Pfarre Neulerchenfeld eine religiöse Heimat gefunden. Sie tragen die Hauptlast bei Renovierungen durch freiwilligen Einsatz um  Gotteslohn.
Im derzeitigen PGR, der mit der Entscheidung der EDW nicht einverstanden ist, gibt es keinen poln. Staatsbürger (ausgenommen  Pfarrmoderator T.Cichon). Woher also die Behauptung, der Widerstand käme nur von poln. Seite.
Wir arbeiten Zwecks Erhaltung unserer Pfarre eng zusammen und koordinieren unsere gemeinsamen Aktionen.
Natürlich nützen unsere poln. Freunde Ihre weltweiten Möglichkeiten und so darf sich die EDW nicht wundern, dass sie von verschiedenen Seiten zu den Vorgängen um Neulerchenfeld befragt werden. Auch haben die Polen große Erfahrungen, wie man Kirchen gegen ein kommunistisches Regime verteidigt, jetzt sind sie leider in der Situation ihre Pfarrkirche gegen die "Kirche"  verteidigen zu müssen.
Es bleibt nur zu hoffen, dass die EDW unrichtige Behauptungen zurück nimmt und die Absicht eine gut funktionierende Pfarre zu zerschlagen, aufgibt.

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Pfarraufhebung per Dekret ZI.K34/11

Per Dekret vom 8. Feb.2011, übergeben an den Pfarrgemeinderat am 22.Feb. 2011 wird die Pfarre Neulerchenfeld mit 30. Juni 2011 aufgehoben und ihr Territorium der Pfarre Maria Namen, Hippgasse 29, 1160 Wien zugeschlagen.

An die Pfarre Maria Namen geht auch das Eigentumsrecht der Liegenschaften Grundsteing. 37, 1160 Wien und Kienmayerg.12, 1140 Wien über. Pfarrhof und Pfarrkirche fallen an die Erzdiözese Wien.

Das übrige, wie immer Namen habende Vermögen, samt allen Rechten und Pflichten wird mit Stichtag der Pfarraufhebung in das Eigentum der Pfarre Maria Namen, welche die Universalrechtsfolge antritt, übergeben.

Gemäß can 1734 §1 und §2 wurde fristgerecht der Aussteller des Dekretes, Kardinal Schönborn, um Rücknahme desselben ersucht.
Nachdem innerhalb der dafür vorgesehenen Frist von 30Tagen keine Stellungnahme dazu abgegeben wurde, ist das Dekret weiterhin rechtswirksam.

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Der Rekurs

Im April 2011 haben wir uns mit einem Rekurs gegen das Aufhebungsdekret vom 8. Feb. 2011 an die Kleruskongregation in Rom gewandt, u.a. weil der Wille der Spender/Wohltäter wie auch die wohlerworbenen Rechte der Pfarrangehörigen nicht entsprechend berücksichtigt werden.

Am 3. Mai 2011 teilte die Kongregation mit, dass der Rekurs zur Prüfung angenommen und die Entscheidungsfrist bis 30. Sept. 2011 verlängert wird. Die Ausführung des Dekretes ist bis zur endgültigen Entscheidung der Kongregation aufgehoben.

Im Weiteren drückt die Kleruskongregation die Hoffnung aus, dass die Parteien zu einer versöhnlichen und billigen Lösung gelangen.

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2011-05-20